1. über ein abgeschlossenes Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Bachelor oder höherwertig) oder
2. über ein abgeschlossenes Studium an einer Kunsthochschule (Bachelor oder höherwertig) verfügt.
Die Bewerber sollen ein Studium aus folgenden Fachbereichen abgeschlossen haben: Kulturwissenschaften, Geisteswissenschaften, Kunstwissenschaften, Sozialwissenschaften, Geschichtswissenschaften, Theologie, Pädagogik, Psychologie oder vergleichbar.
Maßgeblich ist eine prinzipielle Aufgeschlossenheit gegenüber den Neuen Medien. Neugierde, ästhetisches Gespür, sprachliches Ausdrucksvermögen, ein Schuss Exzentrik, auch Abenteuerlust auf dem Feld der Wissenschaft und ihrer praktischen Anwendung sind gefordert.
Die späteren Studierenden stellen Grenzgänger dar zwischen dem Fachgebiet ihrer bereits abgeschlossenen Ausbildung und den Neuen Medien. Kurz um: Ausgebildet werden junge Menschen, die experimentierfreudig sind, wenn es um Kommunikation geht.
Über die Zulassung entscheidet die Prüfungskommission. Studien- und Prüfungsleistungen, die in vergleichbaren Aufbaustudiengängen an Hochschulen im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes erbracht wurden, können angerechnet werden. Über die Anrechenbarkeit entscheidet die Prüfungskommission.